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Finanzlexikon: wirtschaftliche-integration

wirtschaftliche-integration

Mit Wirtschaftlicher Integration werden Schritte verstanden, mit denen um zwei oder mehreren Teileinheiten (z.B. Länder) zu einer größeren Einheit (Integrationsraum) zusammengeführt werden (Integration als Prozess). Der Begriff wird aber auch verwendet, um das Ausmaß zu charakterisieren, in dem diese Einheit hergestellt ist (Integration als Zustand).

Integrationsprozesse laufen typischer Weise in mehreren Stufen ab.

* Am Anfang steht häufig (aber nicht immer) eine Teilintegration, also ein gemeinsamer Markt für bestemmte Güter (In der EU z.B. die Montanunion).
* In einer Freihandelszone werden bilateral die Zölle abgeschafft.
* In einer Zollunion wird zusätzlich ein gemeinsamer Außenzoll eingeführt.
* In einem Gemeinsamen Markt ist der gesamte Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr liberalisiert.
* In einer Wirtschaftsunion gelten auch gemeinsame Regeln und Normen und ein Teil der Wirtschaftspolitik findet auf Ebene der Wirtschaftsunion statt.
* In einer Wirtschafts- und Währungsunion kommt eine gemeinsame Währung hinzu.

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